Geländebenutzungsordnung
Geländebenutzungsordnung / Haftungsverzicht
Der MSC Oberes Weisstal im ADAC e. V. ist Besitzer/ Pächter des Motorsportübungsgeländes.
In dieser Benutzungsordnung regelt der Besitzer/ Pächter die Nutzung durch Vereinsmitglieder und Gastfahrer.
Das Verhalten auf der gesamten Anlage ist so fest gelegt, dass es mit den benachbarten Interessengruppen, Forstbetrieben und Grundstücksbesitzern harmoniert und besonders dem Erhalt des Motorsportübungsgeländes beiträgt. Jeder Nutzer des Motorsportübungsgeländes muss zwingend vor der Nutzung diese Haftungsverzichterklärung ausfüllen und unterschreiben.
Bei minderjährigen Jugendlichen bedarf das der Unterschrift der Erziehungsberechtigten (beide Elternteile).
Sofern das Gelände mehrmals im laufenden Kalenderjahr benutzt wird, reicht es völlig aus, wenn der Haftungsverzicht auf den jeweiligen Nutzer einmalig erstellt wird. Die ausgefüllten Haftungsverzichtserklärungen werden von der Streckenaufsicht in einem Ordner abgelegt.
Ohne Haftungsverzichtserklärung ist die Nutzung des gesamten Motorsportübungsgeländes nicht erlaubt. Haftungsausschluss Die Geländenutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
Jeder Nutzer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder dem von ihm benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.
Die Nutzer erklären mit ihrer Unterschrift unter der Zustimmungserklärung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Training entstehen, und zwar gegen - den MSC Oberes Weisstal e. V. im ADAC - den Veranstalter, die Sportwarte, Trainer, die Geländepächter und - Eigentümer - Behörden und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, gegen - die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, - den/die eigenen Fahrer, Mitfahrer und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Training, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen.
Der Haftungsausschluss wird mit der Unterschrift allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
Der Haftungsverzicht gegenüber dem MSC Oberes Weisstal e.V.im ADAC wird durch die Unterschrift auf der Zustimmungserklärung in Listenform akzeptiert.
Mit der Unterschrift wird dem Teilnehmer ein Duplikat des Haftungsverzichts ausgehändigt. Die Vereinshaftpflicht für den Trainingsbetrieb wurde mit dem Versicherungsbüro Jühe bei der Allianz abgeschlossen, der entsprechende Versicherungsschein liegt vor. Das Befahren des gesamten Bereiches ist nur mit einem aktuell, für das laufende Saisonjahr erstellten Haftungsverzicht und gültigem Trainingsausweis gestattet.
Minderjährige Benutzer benötigen die Unterschrift der Erziehungsberechtigten. Die Aufsichtspflicht obliegt auch während des Trainingsbetriebs den Erziehungsberechtigten, den Weisungen der vom Verein eingesetzten Trainingsaufsicht ist unbedingt Folge zu leisten.
Zugelassene Fahrzeuge:
Kategorie A: Moto Cross (MX) Motorräder und Seitenwagengespanne
Kategorie B: Quads und ATV und Off-Road-Fahrzeuge mit und ohne Straßenzulassung
Kategorie C: Straßenzugelassene Wettbewerbs- Enduromotorräder
Kategorie D: Trialfahrräder und Trialmotorräder
Kategorie E: Kindermotorräder
Trainingszeiten:
Die Benutzung des gesamten Geländes ist nur während der Öffnungszeiten erlaubt. Die Öffnungszeiten sind bedarfsgeregelt festgelegt und können aktuell auf unserer Hompage eingesehen werden.
Durch Lehrgänge und Schulungen kann es zu Teilsperrungen oder sogar zu Sperrungen des gesamten Geländes kommen.Bitte informieren Sie sich vor der Anreise zum Gelände über die jeweiligen Öffnungszeiten und Termine!
Zufahrt und Parken:
Wichtig für nicht zugelassene Motorräder und Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis:
Die Zu- und Abfahrt zum Motorsportübungsgelände erfolgt über eine öffentliche Straße hier gilt nach wie vor die Straßenverkehrs- und Zulassungsordnung.
Das Abstellen von Fahrzeugen entlang der Zufahrtsstraße ist für Trainingsteilnehmer wegen der Verschmutzung der Fahrbahn nicht erlaubt, dieser Bereich ist für Besucher reserviert. Nicht zugelassene Fahrzeuge müssen auf dieser Straße bis zur Einfahrt der Trainingsstrecke geschoben werden.
Die örtliche Polizei macht hier stichpunktartige Kontrollen.
Zur und von der Strecke ins Fahrerlager ist mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren.
Die Fahrzeuge sind so platzsparend zu parken, dass stets eine Gasse entlang der Böschung bleibt und in dieser Gasse ist ausschließlich mit den nichtzugelassenen Fahrzeugen zu fahren.
Befahrbare und gesperrte Geländebereiche:
Das Fahren ist nur auf der zugewiesenen Moto Cross Bahn erlaubt. Die Kindermotocross Strecke darf ausschließlich von Kindern mit Anfängerstatus auf Kindermotorrädern ( max. 65ccm) benutzt werden, hier bedarf es der Aufsichtspflicht mindestens eines Erziehungsberechtigten während der Nutzung.
Besonders ist in diesem Bereich auf die Einhaltung der Fahrtrichtung zu achten. Fußgänger, Transportfahrzeuge und Radfahrer haben im gesamten Fahrerlagerbereich absolute Vorfahrt.
Fahrtrichtung auf den Trainingsstrecken:
Die vorgegebene Fahrtrichtung auf der Moto Cross Bahn ist einzuhalten, das Queren der Strecke / Abkürzen oder Fahren gegen die Fahrtrichtung ist verboten.
Verhalten auf dem Übungsgelände und im Trainigsbetrieb:
Jeder ist angehalten durch sein Verhalten zu einem reibungslosen, unfallfreien Trainingsbetrieb beizutragen. Gegenseitige Rücksicht und Hilfestellung bei Unfällen ist eine Selbstverständlichkeit.
Es ist von den ist darauf zu achten das sich während des Trainings keine Personen oder spielende Kinder in den Sicherheits Zonen an Gefahrenstellen aufhalten.
Müll ist durch den Verursacher in Müllsäcken zu sammeln und auf eigene Kosten selbst zu entsorgen! Das Waschen von Fahrzeugen ist auf dem gesamten Gelände generell verboten! (Umweltschutz).Das gesamte Gelände ist nicht umzäunt.
Das Befahren der Nachbargrundstücke ist verboten. Rauchen, offenes Licht und das Anlegen von Feuerstellen ist nicht erlaubt!
Das Betanken und Reparaturen an Fahrzeugen dürfen nur in den Fahrerlagerbereichen durchgeführt werden, eine Tankschutzmatte ist dabei Pflicht. Die besonderen Regeln für den Umwelt- und Gewässerschutz sind strikt einzuhalten.
Die Benutzung des gesamten Motorsportübungsgeländes ist kostenpflichtig und nur mit gültigem Trainingsausweis für das laufende Jahr erlaubt.
Arbeitseinsätze und Vereinsmitarbeit:
Die Mitarbeit und Hilfe bei der Vorbereitung und Durchführung von jährlichen Vereinsveranstaltungen ist für Vereinsmitglieder, im Rahmen Ihrer Möglichkeiten, eine Selbstverständlichkeit. Das gesamte Gelände muß zusätzlich in Stand gehalten und gepflegt werden. Daher sollte sich jeder Geländebenutzer, auch im Rahmen seiner Geländenutzung an der Pflege beteiligen. Arbeitsdienste und Streckenpflegearbeiten werden von der Vereinsführung gesondert festgelegt. Siehe hierzu den gesondert abgeschlossenen Arbeitsstundenvertrag.
An gesetzlichen Feiertagen ist die Strecke grundsätzlich für den Trainingsbetrieb geschlossen.
Hinweis: Weitere Festlegungen bezüglich der Geländenutzung behält sich die Vereinsführung vor.
Bei Zuwiderhandlung behält sich der Vorstand entsprechende Maßnahmen vor.
Viel Spass beim Training!
Euer Vorstand